Beispiel 2
Der unbezwingbare Rebell Dies ist die Geschichte des rebellischen Bruders von Peter Muster, Hans Muster. Auch er hat soeben die Fahrprüfung bestanden, und somit die 1tephase hinter sich gelassen. Er weiss schon seit einiger Zeit, was für ein Auto er sich kaufen will. Ein Mitsubishi Lancer evo soll es sein. 265 PS, 6,1 Sekunden auf hundert. Das sind schon die richtig guten Argumente. Da wäre dann nur noch der Preis von 47'950 Franken... Zum Glück gibt es Leasing. Als Hans nun etwa eine Woche nach seiner Autoprüfung auf einer Ausserortsstrecke mit gemütlichen 100 unterwegs ist, sieht er weit vor sich eine Ortstafel. Selbstverständlich lässt er das Gas los und lässt den Wagen ausrollen. Noch mit etwas über 80km/h, weiter verlangsamend, passiert er das 50er Schild. Weiter vorne wird er von der Polizei angehalten. Er sei innerorts mit 78km/h gemessen worden. Trotz seines einwandes es sei äusserst perfide und eine Sauerei, ihn gleich nach dem Ortseingang zu messen, wo sowieso noch niemand mit 50 unterwegs sei, wird ihm der Ausweis für einen Monat entzogen. Das Bussgeld von 1150 Franken kann er sich ja quasi vom Benzingeld absparen. Als er den Ausweis zurückerhält, wird er auch darauf aufmerksam gemacht, dass seine Probezeit nun auf 4 Jahre verlängert wurde. Nun gut. Dies war Hans eine Lehre. Er fährt ab nun langsamer. An einem verregneten Herbsttag, 3 Monate nach seiner Prüfung, fährt Hans mit normalem Tempo auf eine Kreuzung zu, wo die Ampel natürlich promt auf rot umschaltet. Er bremst. Die Person hinter Ihm sieht dies ein wenig zu spät und fährt dem Hans in seinen schönen Mitsubishi. Als die Polizei eintrifft, erscheint die Sachlage zunächst klar. Der Auffahrende hat Schuld. Da bemerkt der Polizist beim betrachten des Führerausweises, das Hans seine Brille nicht trägt. Auch Kontaktlinsen fehlen. Der Polizist erstattet Anzeige. Hans erhält einen weiteren Monat Ausweisentzug und eine Busse von 650 Franken. Der Richter meinte, mit Brille hätte er die Ampel früher gesehen, nicht so stark gebremst und so den Unfall gar nicht erst entstehen lassen. In einem weiteren Schreiben erfährt er dass er seinen Ausweis nun nicht mehr zurückerhalte, da er in der Probezeit bereits seinen zweiten Entzug hatte. Er dürfe allerdings nach einer Sperrfrist von 3 Jahren wieder einen Lernfahrausweis anfordern, sofern er den psychologischen Eignungstest bestehe. Dann dürfe er die Autoprüfung wiederholen. Danach komme er wieder in eine 3jährige Probezeit.
|